Stellungnahme zum Entwurf der Vorschlagsliste verordnungsfähiger Arzneimittel im September 2001 |
In unserem Antrag der SHO Mineralimbalancen e.V. vom 05.09.2001 - vor zweieinhalb Jahren - an das damals vom zuständigen Bundesministerium beauftragte Institut haben wir damals in der Beratungsphase zu den Gesundheitsreformen bereits sehr deutlich auf folgenden Zusammenhang aufmerksam gemacht:
Aus heutiger Sicht, nach Erscheinen der Ausnahmeliste vom 16.03.2004, können wir dankbar feststellen, dass damit der familiär bedingte Magnesiummangel - und das oftmals traurige Schicksal unserer Mitglieder - zur Kenntnis genommen wurde. Damit ist jetzt auch eindeutig geklärt, dass die orale Magnesiumtherapie als einzig richtige kausale Therapie dieser Erkrankung verordnungs- und erstattungsfähig zu Lasten der GKV ist. Je frühzeitiger der familiäre Mg-Mangel bzw. die Mg-Verlustkrankheiten entdeckt werden und je frühzeitiger und konsequenter mit hochdosiertem oralen Mg behandelt wird, desto länger können die betroffenen Patienten im Berufsleben aktiv bleiben und dem Schicksal einer Frühberentung entgehen. Damit können einerseits enorme Folgekosten einer unbehandelten oder unzureichend oder falsch behandelten Krankheit für das Sozialsystem gespart und andererseits unnötige gesundheitliche Langzeitschäden vom betroffenen Patienten abgewendet werden. Das ist für alle Seiten erfreulich und erstrebenswert. Es ist zu hoffen, dass die fachliche Kompetenz, die sich bei der Mg-Entscheidung zur Ausnahmeliste zeigte, auch in allen anderen zuständigen Gremien vorhanden ist und damit die Verunsicherung der Ärzte und betroffenen Patienten beendet ist.
Prof.Dr.sc.nat.Dr.med. Dierck-H. Liebscher 3. April 2004 |